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Was tun im Trauerfall?

-die ersten Schritte:

 

 

Was ist nach dem Eintritt des Todes zu tun?

  • 1. Wenn der Mensch zu Hause verstorben ist:

Rufen Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder ihren Hausarzt an, damit dieser die Todesfeststellung von Amtswegen her vornehmen kann und die Bescheinigung über den Tod ausstellt.

Danach informieren Sie uns bitte telefonisch über den Tod Ihres Ehepartners, Angehörigen, Verwandten, Bekannten, Freundes oder der entsprechenden Person.

Ein Mitarbeiter wird bei dem ersten Kontakt am Telefon, die persönlichen Daten von Ihnen und der verstobenen Person aufnehmen und den zeitlichen Rahmen für die Überführung mit Ihnen besprechen.

 

  • 2. Wenn die Person in einem Krankenhaus,  oder im Heim verstorben ist:

Informieren Sie uns bitte, wenn der Sterbefall eingetreten ist, wir setzen uns mit den Mitarbeitern der Institution in Verbindung und treffen die notwendigen Absprachen für die Überführung in Absprache mit Ihnen.

 

  •  Welche Unterlagen benötigt unser Bestattungshaus für die Bearbeitung?

Für die Beurkundung eines Sterbefalls beim Standesamt, benötigt unser Haus einige Dokumente im Original. 

  • Bei Ledigen, die Geburtsurkunde und den Personalausweis, sowie die amtliche Todesbescheinigung. (Leichenschauschein)
  • Bei Eheleuten, das Stammbuch, oder die Heirats/- Lebenspartnerschaftsurkunde, den Personalausweis des Ehepartners und die Todesbescheinigung.
  • Bei Geschiedenen, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, oder die Heiratsurkunde mit Trennungsvermerk, sowie die Eheurkunde und amtliche Todesbescheinigung.                                               
  • Bei Verwitweten, die standesamtliche Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Ehe/Lebenspartners, den Ausweis und die Todesbescheinigung.

 

 

Für weitere Abmeldungen werden folgende Dokumente benötigt:

  • Rentenversicherungsnummer/ Pensions- und Betriebsrente,
  • Krankenversicherungskarte, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsrentennummern
  • Lebensversicherungen und Sterbegeldpolicen,
  • ein Grabnachweis für eine erworbene Grabstätte

 

 

Alle nicht benötigten Unterlagen erhalten Sie im Anschluss selbstverständlich im Original zurück.